Das Institut vom Guten Hirten
Das Institut vom Guten Hirten (Institutum a Bono Pastore) wurde am 8. September 2006 kanonisch errichtet. An diesem Tage, Fest Mariä Geburt unterzeichnete Dario Kardinal Castrillón Hoyos, Präsident der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei", das Dekret, das die neue Gemeinschaft zum Leben im Dienste der Hl. Mutter Kirche berief.
Das Institut vom Guten Hirten ist eine Gesellschaft apostolischen Lebens päpstlichen Rechts (Can. 590, 590, 731) und ist unmittelbar der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens und gleichzeitig der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei" seines besonderen Charismas wegen unterstellt (Can. 578, 586, 587).
Institut päpstlichen Rechts ist direkt dem Heiligen Stuhl (Can. 593) unterstellt und sein Oberer besitzt kirchliche Leitungsgewalt sowohl für den äußeren als auch für den inneren Bereich über alle Mitglieder des Instituts (Can. 134, 596). Er inkardiniert die Mitglieder - Priester und Diakone. Er kann Priesterseminare gründen und die würdigen und zum Priesteramt fähigen Kandidaten zu niederen und oberen Weihen berufen und mit Bewilligung der Ortsordinarien neue Häuser und Personalpfarreien errichten (Can. 520, 733). Die Stiftung des IBP erfolgte mit völliger Zustimmung des Vorsitzenden der Französischen Bischofskonferenz Jean-Pierre Kardinal Ricard, welcher als erster das neugegründete Institut in seine Diözese aufnahm.
Die Priester des neuen apostolischen und Missionswerkes, in der völligen Kommunio mit Rom, freut sich über Großzügigkeit, mit welcher die Kirchliche Hierarchie die Bitteung, ein neues Institut zu gründen, begrüßte. Der Heilige Stuhl bestätigte, daß „in allen liturgischen Aktionen der Römische Ritus, enthalten in vier liturgischen Büchern von 1962, d.h. Römischem Meßbuch, Römischem Rituale, Pontificale für Priesterweihen und im Stundengebet gemäß dem im gleichen Jahr herausgebenen Römischen Brevier ein Eigenrecht des Instituts ist" (Statuten II, 2). Wie Kardinal Darío Castrillón Hoyos betonte, „die außergewöhnliche Form des Römischen Ritus, die der Institut vom Guten Hirten anwendet, ist seither nicht Frage der Erlaubnis mehr, sondern ein Eigerecht, approbiert vom Heiligen Stuhl".
Darüber hinaus seiner Sendung gemäß und in Anbetracht der Ansprache Benedikts XVI. an die Römischen Kurie vom 22. Dezember 2005 bezüglich der Interpretierung des II. Vatikanischen Konzils verpflichten sich die Institutsmitglieder nach ihren Möglichkeiten durch gründliches Studium dem Heilige Stuhl zu helfen, eine authentische Interpretation des Konzils im Geiste der Kontinuitäts- und nicht der Abbruchshermenutik vorzubereiten. Treue der Wahrheit verpflichtet uns der „ernsten und konstruktiven Kritik" nicht zu entgehen, wenn es nötig wird, sondern wir sollen das authentische Lehramt achten. Jeder Institutsmitglied verpflichtet sich persönlich „dem unfehlbaren Kirchlichen Lehramt vollständig Treue zu leisten" (Statuten II, 2).
Das Gut-Hiretn-Institut verkörpert de facto die Bitten, die Erzbischof Lefevre an Rom richtete. Es realisiert die Bestimmungen des Verständigungsprotokolls, das 1988 vom Erzbischof Lefevre und Kadinal Ratzinger, dem damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre. Die Verständigung, zu der es damals nicht kam, endete mit Weihe vierer Auxiliarbischöfe vom Erzbischof Lefevre für die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) ohne Bewilligung Vatikans. Heute nach 18 Jahren wird diese Verständugung in Tat umgesetzt, eben durch kanonische Errichtung des Gut-Hirten-Instituts. Der Heilige Vater Benedikt XVI. Augezeuge jener Geschehen wollte Eintracht und innere Versühnung in der Kirche, anerkannte die Gründe und Forderungen der Tradition und daher wollte, daß das Institut vom Guten Hirten der gesamten Kirche durch seine Sendung und Charisma dient.
Das Gut-Hiretn-Institut ist zuletzt ein der Werkzeuge, durch die der Wille des Heiligen Vater zu verwirklichen, der seinen Ausdruck im Motu Proprio „Summorum Pontificum" findet: „Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben" (Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe)
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